Hilfe im Kaskofall
Gerne unterstützen wir Sie auch im Kaskofall.
Im Kaskofall macht Sie Ihre Kaskoversicherung grundsätzlich nicht mobil. Gleichwohl kommt in der Regel ein Gutachter der Versicherung und schätzt den Schaden.
Oftmals gibt Ihnen die Kaskoversicherung vor, wo Sie den Schaden zu reparieren haben. Wenn Sie das nicht wollen, hierbei möglicherweise auch Abzüge wegen dieser Werkstattbindung in Kauf nehmen, können Sie hier wieder auf unser Partnernetzwerk zurückgreifen.
In diesem Fall ist dann Ihre Mobilität wieder gewährleistet. Unsere Partnerbetriebe stellen Ihnen, die ersten 3 Tage der Reparatur kostenfrei, ein Fahrzeug zur Verfügung.
Gerne koordinieren wir einen Termin für Sie.
Wenn es zu Problemen mit der Abrechnung mit Ihrer Kaskoversicherung kommt, kümmern wir uns um Ihre Rechte. Die Abrechnung kann in diesem Fall mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgen.