Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

So einfach geht es

Die Unfallabwicklung und Schadenregulierung mit Schadensmanager24 ist für Sie so unkompliziert, wie es nur geht.

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Wir kümmern uns um alles

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Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadenabwicklung – schnell und ohne Stress für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Die eigentliche Belastung beginnt für viele Geschädigte jedoch erst danach: Der Schaden muss dokumentiert, die Haftung geklärt und jeder einzelne Anspruch gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Rückfragen, lange Bearbeitungszeiten oder Kürzungen machen die Schadensregulierung zusätzlich kompliziert.

Sie müssen sich darum nicht allein kümmern.

Wir übernehmen die Schadensregulierung nach Ihrem Kfz-Unfall und koordinieren auf Wunsch den gesamten Prozess. Spezialisierte Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Über unser bundesweites Netzwerk organisieren wir bei Bedarf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Sie hatten einen Unfall? Melden Sie uns jetzt Ihren Schaden. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen die nächsten Schritte.

Schadenregulierung

Komplette Schadensregulierung aus einer Hand

Rechtliche Vertretung gegenüber der Versicherung

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen die Haftung und Ihre Schadensersatzansprüche. Sie übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und setzen berechtigte Forderungen konsequent durch.

Kürzt oder verweigert die Versicherung einzelne Positionen, wird geprüft, ob die Regulierung rechtlich haltbar ist und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Unabhängige Begutachtung Ihres Fahrzeugs

Bei Bedarf organisieren wir über unser bundesweites Netzwerk einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Das Gutachten kann unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und eine mögliche merkantile Wertminderung dokumentieren. Damit entsteht eine fundierte Grundlage für die weitere Schadensregulierung.

Ermittlung aller relevanten Schadenspositionen

Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um deutlich mehr als die sichtbaren Schäden am Fahrzeug.

Je nach Einzelfall können beispielsweise Ansprüche relevant sein wie Nutzungsausfallentschädigung, merkantile Wertminderung oder Abschlepp- und Bergungskosten.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Schaden nicht nur oberflächlich betrachtet, sondern vollständig geprüft wird.

Kommunikation mit der Kfz-Versicherung

Sie müssen sich nicht selbst mit Rückfragen, Kürzungsschreiben und der laufenden Korrespondenz der Versicherung beschäftigen.

Unsere Rechtsanwälte führen die rechtliche Kommunikation, reichen erforderliche Unterlagen ein und reagieren auf Einwendungen des Versicherers. Sie behalten den Überblick über Ihren Fall und wissen, wie es weitergeht.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Kommt es zum Personenschaden, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld haben und setzen diese außergerichtlich oder gerichtlich in Ihrem Namen durch.

Unfallabwicklung aus einer Hand

Wir übernehmen alle Aspekte der Unfallabwicklung für Sie. Anstatt sich selbst um alles kümmern zu müssen, können Sie sich entspannt zurücklehnen im sicheren Gefühl, dass sich Profis für Ihre Sache einsetzen.

Was bedeutet Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung umfasst die Prüfung und Abwicklung eines Schadensfalls. Nach einem Verkehrsunfall muss zunächst geklärt werden, wer für den Schaden haftet. Anschließend wird ermittelt, welche Schäden entstanden sind und in welcher Höhe Ersatz verlangt werden kann.

Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall können Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche grundsätzlich direkt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen.

Ziel des Schadensersatzrechts ist es grundsätzlich, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Für Verkehrsunfälle sind insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes relevant.

In der Praxis ist die Schadensregulierung jedoch selten mit einer einfachen Rechnung erledigt. Die Versicherung prüft den Unfallhergang, die Haftungsquote und die geltend gemachte Schadenhöhe. Gerade bei höheren Schäden oder mehreren Schadenspositionen können unterschiedliche rechtliche und technische Fragen entstehen.

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Unterstützung nach Unfall gesucht?

Ein Unfall ist immer ein stressiges Lebensereignis. Sie müssen dies nicht alleine durchstehen! Wir unterstützen Sie bei allen nun wichtigen Schritten und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche können bei der Schadensregulierung berücksichtigt werden?

Viele Unfallgeschädigte konzentrieren sich zunächst ausschließlich auf die Reparatur ihres Fahrzeugs. Dabei können nach einem Verkehrsunfall weitere Ansprüche bestehen.

Reparaturkosten

Ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll, können die erforderlichen Reparaturkosten grundsätzlich als Schaden geltend gemacht werden.

Die konkrete Höhe und die zulässige Art der Abrechnung hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen, kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen erforderliche Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall ersetzt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der tatsächlichen Ausfallzeit und Ihrer Nutzungsmöglichkeit beziehungsweise Ihrem Nutzungswillen ab.

Merkantile Wertminderung

Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug kann auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Dieser sogenannte merkantile Minderwert kann eine eigene Schadensposition darstellen. Ob eine Wertminderung vorliegt und wie hoch sie ausfällt, muss anhand des konkreten Fahrzeugs und Schadens beurteilt werden.

Sachverständigenkosten

Bei einem unverschuldeten Unfall können die Kosten eines erforderlichen Kfz-Gutachtens grundsätzlich Teil des zu ersetzenden Schadens sein.

Bei offensichtlichen Bagatellschäden kann hingegen ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, welche Art der Schadenfeststellung im konkreten Fall sinnvoll ist.

Rechtsanwaltskosten

Die erforderlichen Kosten einer anwaltlichen Vertretung gehören bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich zu den ersatzfähigen Rechtsverfolgungskosten.

Besteht eine Mithaftung, richtet sich die Kostenerstattung nach der jeweiligen Haftungssituation.

Weitere unfallbedingte Schäden

Je nach Unfall können zusätzliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören beispielsweise Abschleppkosten, beschädigte persönliche Gegenstände oder Ansprüche aufgrund erlittener Verletzungen.

Gerade deshalb ist eine vollständige Prüfung wichtig: Was nicht erkannt und geltend gemacht wird, reguliert die Versicherung nicht automatisch zu Ihren Gunsten.

Warum Sie die Schadensregulierung nicht einfach der gegnerischen Versicherung überlassen sollten

Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung teilweise schnell und bietet Unterstützung bei der Abwicklung an.

Das klingt zunächst bequem. Sie sollten jedoch bedenken: Die gegnerische Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen.

Ihre Aufgabe ist es, den Schaden zu prüfen und berechtigte Ansprüche zu regulieren. Gleichzeitig hat der Versicherer ein wirtschaftliches Interesse daran, die eigenen Kosten zu minimieren.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre eigenen Interessen bei der Schadensregulierung allein gegenüber einem professionellen Versicherungsunternehmen durchzusetzen.

Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden aus fachlicher Sicht. Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft Ihre Ansprüche und vertritt Ihre rechtlichen Interessen.

Sorgen Sie für klare Verhältnisse: Melden Sie uns Ihren Unfall und lassen Sie Ihre Ansprüche professionell prüfen.

Wann ist professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung besonders sinnvoll?

Eine professionelle Unfallregulierung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

Ihre Vorteile bei der Schadensregulierung mit uns

Ein Ansprechpartner für die gesamte Unfallabwicklung

Sie müssen Gutachter, Rechtsanwalt und Schadensregulierung nicht selbst koordinieren. Wir strukturieren den Prozess und begleiten Sie durch die nächsten Schritte.

Spezialisierte Rechtsanwälte

Ihre Ansprüche werden von Rechtsanwälten geprüft und gegenüber der Versicherung durchgesetzt, die mit der Regulierung von Verkehrsunfällen vertraut sind.

Bundesweites Sachverständigen-Netzwerk

Über unser Netzwerk organisieren wir bei Bedarf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Prüfung aller relevanten Schadenspositionen

Wir betrachten nicht nur den sichtbaren Fahrzeugschaden. Ihre möglichen Ansprüche werden umfassend geprüft.

Keine Diskussionen mit der gegnerischen Versicherung

Die rechtliche Kommunikation mit dem Versicherer wird für Sie übernommen. Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Begleitung bis zum Abschluss der Schadensregulierung

Wir bleiben an Ihrem Fall und begleiten den Prozess von der ersten Schadenaufnahme bis zum Abschluss der Regulierung.

Das sind wir

Schadensmanager24 ist spezialisiert auf die Unfallabwicklung und Schadenregulierung. Wir beschäftigen langjährig erfahrene Rechtsanwälte und verfügen über ein großes Netzwerk aus Gutachtern, Sachverständigen und Werkstätten in ganz Deutschland.

Wir kümmern uns nicht nur um einzelne Teile des Schadensfalls. Gutachten, Werkstatt, Ersatzmobilität und rechtliche Schadensregulierung werden gemeinsam organisiert.

Wir können Sie daher nach einem Unfall bestmöglich unterstützen, um alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung!

Das sagen unsere Kunden

Zahlreiche zufriedene Kunden vertrauen auf unseren Service.

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Christian Springer-Haslbeck
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Hatte jetzt nach 44 Jahren meinen ersten - relativ kleinen - Unfall und habe mich bei SCHADENSMANAGER24 sehr gut aufgehoben gefühlt. Empfehlenswert !
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thomas Pustai
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Klasse immer wider gerne
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Diego Garcia
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Sehr kompetent, und es wird sich bis alles positiv abgeschlossen ist drum gekümmert. Sehr empfehlenswert.
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mohamed aamer
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Sehr professionelle und zuverlässige Betreuung. Herr Winklhofer hat meinen Fall mit großem Engagement bearbeitet und sich viel Mühe gegeben, eine gute Lösung zu erreichen. Die Kommunikation war freundlich, schnell und transparent, sodass ich mich jederzeit gut informiert gefühlt habe. Besonders schätze ich seinen persönlichen Einsatz und die sorgfältige Bearbeitung meines Verkehrsunfalls. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Regulierung. Klare Empfehlung!
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Herbert Zweckerl
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Wir haben die Kanzlei für 2 Unfälle beauftragt. Die Betreuung war jederzeit unkompliziert und kompetent. Ich kann diese Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
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Elisaveta Markova
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Sehr professionelle, schnelle und reibungslose Abwicklung meines Unfallschadens durch Herr Dr. Meisl und Frau Birk. Von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Entschädigung lief alles absolut transparent und stressfrei für mich. Fragen wurden immer umgehend und freundlich beantwortet. Ein großes Dankeschön für die hervorragende Unterstützung! Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Viktor Schneider
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Ich kann die Dienstleistung nur empfehlen. Als jemand, der keine Zeit hat, sich um solch eine „lästige“ Angelegenheit zu kümmern, die einen nur zusätzliche Kraft kostet, ist dieser Service eine große Hilfe. Das Anwalts- und Assistententeam, das dahintersteht, versteht sein Handwerk. Man tritt den Fall ab, wird über die entsprechenden Schritte informiert und bekommt seinen Schaden reguliert. Man muss keine Fristen im Kopf behalten und den Versicherungen auch nicht nachtelefonieren. Potenzielle Mehrkosten werden direkt über das Autohaus und den Rechtsanwalt an die Versicherung weitergeleitet und reguliert. Ich bedanke mich recht herzlich und hoffe, dass ich den Dienst selbst nicht mehr benötigen werde. Sollte es doch einmal wieder dazu kommen, werde ich Ihnen mit Sicherheit erneut das Mandat erteilen.
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frau ehrlich
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Durch mein Autohaus kam der Kontakt zustande. Ein fremder Einkaufswagen hatte meine Beifahrertür geküsst. Absolut empfehlenswert ! Herr Meisl und sein Team sind sehr freundlich, schnell und äußerst professionell. Ich musste mich um gar nichts kümmern. So stell ich mir einen zuverlässigen Partner im Schadensfall vor. Danke für die tolle Arbeit !
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Matthias Skowronek
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Super Dienstleister, gerne wieder

Markus K.

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Anna S.

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Sehr freundlicher und professioneller Service. Alle Fragen wurden verständlich erklärt und schnell geklärt.

Daniel M.

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Nach dem Unfall war ich ziemlich überfordert, aber hier wurde mir sofort geholfen. Wirklich eine große Erleichterung

Julia W.

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Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Klare Kommunikation und zuverlässige Abwicklung.

Fiktive Abrechnung oder Reparatur: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Nach einem Kfz-Unfall muss ein beschädigtes Fahrzeug nicht in jedem Fall tatsächlich repariert werden, um Schadensersatz geltend zu machen.

Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung wird der Fahrzeugschaden auf Grundlage der erforderlichen Reparaturkosten abgerechnet, ohne dass die Reparatur entsprechend durchgeführt und durch eine Rechnung nachgewiesen wird.

Dabei gelten jedoch rechtliche Besonderheiten. Insbesondere wird Umsatzsteuer nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Auch bei der Höhe der anzusetzenden Reparaturkosten können im Einzelfall Streitigkeiten entstehen.

Entscheiden Sie sich für eine konkrete Reparatur, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Basis der tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Reparaturkosten.

Welche Abrechnungsart für Sie sinnvoll ist, hängt vom Schaden und Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie gegenüber der Versicherung vorschnell eine Entscheidung treffen.

Totalschaden: Was zahlt die Versicherung?

Für die Abrechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sind insbesondere der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des beschädigten Fahrzeugs relevant. Vereinfacht wird bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis der Wiederbeschaffungswert abzüglich des anzurechnenden Restwerts betrachtet.

Gerade die Ermittlung dieser Werte kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung haben.

Auch besondere Möglichkeiten einer Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens können im Einzelfall relevant sein. Deshalb sollte ein Totalschaden fachkundig geprüft werden, bevor das Fahrzeug verkauft, verwertet oder eine endgültige Regulierungsentscheidung getroffen wird.

Häufige Probleme bei der Schadensregulierung

Die Versicherung kürzt die Reparaturkosten

Bei einer fiktiven Abrechnung kürzen Versicherer beispielsweise einzelne Reparaturpositionen oder verweisen unter bestimmten Voraussetzungen auf günstigere Reparaturmöglichkeiten.

Nicht jede Kürzung muss ohne Weiteres akzeptiert werden. Entscheidend ist die konkrete Begründung des Versicherers und die rechtliche Situation im Einzelfall.

Die Haftung ist umstritten

Nicht immer ist die Schuldfrage nach einem Unfall eindeutig.

Widersprüchliche Aussagen der Beteiligten, fehlende Zeugen oder ein komplexer Unfallhergang können dazu führen, dass die Versicherung eine Mithaftung behauptet oder die Regulierung zunächst ablehnt.

In solchen Fällen kommt der Beweissicherung besondere Bedeutung zu.

Die Wertminderung wird nicht berücksichtigt

Eine merkantile Wertminderung wird nicht bei jedem Unfall automatisch angeboten.

Ob ein Anspruch besteht, sollte anhand des konkreten Fahrzeugs, seines Alters, seiner Laufleistung und des eingetretenen Schadens geprüft werden.

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten werden gekürzt

Auch über die erforderliche Ausfallzeit oder die Höhe von Mietwagenkosten entstehen regelmäßig Auseinandersetzungen.

Eine saubere Dokumentation des Schadenverlaufs und der Reparaturdauer kann deshalb für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche entscheidend sein.

Die Schadensregulierung zieht sich hin

Versicherer müssen Gelegenheit erhalten, Haftung und Schaden zu prüfen. Wie lange eine angemessene Prüfungsfrist dauert, lässt sich jedoch nicht pauschal für jeden Unfall festlegen.

Bleiben Reaktionen aus oder verzögert sich die Bearbeitung ohne nachvollziehbaren Grund, können weitere rechtliche Schritte und eine Fristsetzung sinnvoll sein.

Gegnerische Versicherung oder eigene Kaskoversicherung: Wo liegt der Unterschied?

Für die Schadensregulierung ist entscheidend, gegenüber welcher Versicherung Ansprüche geltend gemacht werden.

Schadensregulierung über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung

Wurde der Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, richten sich Ihre Schadensersatzansprüche grundsätzlich gegen den Schädiger und können im Kfz-Haftpflichtfall direkt gegenüber dessen Versicherung geltend gemacht werden.

Die gegnerische Versicherung ist dabei nicht Ihr Interessenvertreter. Sie prüft, ob und in welcher Höhe eine Einstandspflicht besteht.

Als Geschädigter sollten Sie deshalb Ihre eigenen Ansprüche kennen und unabhängig prüfen lassen.

Schadensregulierung über die eigene Kaskoversicherung

Bei einem selbst verursachten Unfall oder in anderen vom Versicherungsvertrag erfassten Fällen kann die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig sein.

Hier richtet sich der Leistungsumfang maßgeblich nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Als Versicherungsnehmer treffen Sie zudem vertragliche und gesetzliche Pflichten. Der Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Erforderliche Auskünfte müssen erteilt und Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens beachtet werden.

Die Regulierung eines Haftpflichtschadens als Geschädigter und die Abwicklung eines Kaskoschadens über die eigene Versicherung sind rechtlich nicht identisch. Wir prüfen, welche Ansprüche und Pflichten in Ihrem Fall relevant sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

01 Was ist eine Schadensregulierung?

Als Schadensregulierung wird die Prüfung und Abwicklung eines Schadensfalls bezeichnet. Nach einem Kfz-Unfall umfasst sie unter anderem die Klärung der Haftung, die Ermittlung der Schadenhöhe und die Geltendmachung der einzelnen Schadensersatzansprüche gegenüber der zuständigen Versicherung.

Eine feste Dauer gibt es nicht. Bei eindeutiger Haftung und vollständigen Unterlagen kann die Schadensregulierung vergleichsweise schnell erfolgen. Bei einer umstrittenen Schuldfrage, komplexen Schäden oder fehlenden Unterlagen kann sich die Bearbeitung deutlich verlängern.

Der Versicherung steht grundsätzlich eine angemessene Zeit zur Prüfung des Falls zu. Ob eine Verzögerung noch angemessen ist, muss anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

Bei einem vollständig unverschuldeten Verkehrsunfall gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den vom Schädiger zu ersetzenden Kosten. In der Praxis werden sie regelmäßig gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Bei einer Mithaftung kann die Kostenerstattung entsprechend der Haftungsquote begrenzt sein.

Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten eines erforderlichen unabhängigen Kfz-Gutachtens grundsätzlich ersatzfähig.

Bei einem offensichtlichen Bagatellschaden kann ein umfangreiches Gutachten allerdings unverhältnismäßig sein. In diesem Fall kann ein Kostenvoranschlag zur Schadenfeststellung ausreichen.

Als Geschädigter dürfen Sie bei einem ersatzfähigen Schaden grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen.

Lassen Sie sich deshalb nicht vorschnell auf eine Schadenbewertung ein, ohne Ihre Möglichkeiten zu kennen.

Grundsätzlich ist eine fiktive Abrechnung auf Basis der erforderlichen Reparaturkosten möglich. Dabei gelten jedoch verschiedene rechtliche Besonderheiten. Insbesondere wird Umsatzsteuer nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Welche weiteren Kürzungen zulässig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Tragen mehrere Unfallbeteiligte zur Entstehung des Schadens bei, kann eine Haftungsquote gebildet werden. Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Seite werden dann grundsätzlich entsprechend der festgestellten Haftungsverteilung berücksichtigt.

Ob tatsächlich eine Mithaftung besteht und welche Quote angemessen ist, sollte insbesondere bei einer streitigen Unfallkonstellation genau geprüft werden.

Hilfreich sind insbesondere Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge, die Daten der Unfallbeteiligten, vorhandene Zeugenkontakte, der Unfallbericht und gegebenenfalls polizeiliche Unterlagen.

Bereits vorhandene Kostenvoranschläge, Gutachten oder Schreiben der Versicherung sollten ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Noch nicht alle Unterlagen vorhanden? Melden Sie sich trotzdem bei uns. Wir klären gemeinsam, was für die weitere Schadensregulierung benötigt wird.

Schadensregulierung nach einem Unfall? Überlassen Sie Ihre Ansprüche nicht dem Zufall

Die gegnerische Versicherung beschäftigt sich jeden Tag mit der Regulierung von Unfallschäden. Für Sie ist ein Verkehrsunfall dagegen eine Ausnahmesituation.

Sie müssen Ihre Ansprüche nicht allein durchsetzen.

Wir koordinieren Ihre Schadensregulierung, organisieren bei Bedarf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und lassen unsere spezialisierte Rechtsanwälte Ihre rechtlichen Interessen gegenüber der Versicherung vertreten.

Sie hatten einen Kfz-Unfall? Melden Sie uns jetzt Ihren Schaden. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie es weitergeht.