Kfz-Schaden melden

Sie hatten einen Verkehrsunfall oder haben einen anderen Schaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt und möchten den Kfz-Schaden zwecks Unfallregulierung melden? Dann sind Sie bei uns richtig.

Kfz-Schaden melden

Ständig erreichbar

Deutschlandweit

SO EINFACH GEHT'S

Melden Sie Ihren Schaden in wenigen Schritten – wir kümmern uns um den Rest.

Kontakt aufnehmen

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Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E-Mail. Unser Team ist schnell erreichbar und unterstützt Sie direkt.

Unfall kurz schildern

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Sie schildern uns den Unfall in wenigen Worten. Wir prüfen Ihren Fall und erklären Ihnen verständlich die nächsten Schritte.

Vollmacht erteilen

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Damit wir Sie vollständig vertreten können, erteilen Sie uns eine Vollmacht. So können wir alle notwendigen Schritte direkt für Sie übernehmen.

Wir kümmern uns um alles

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Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadenabwicklung – schnell und ohne Stress für Sie.

Häufige Fragen

01 Wie schnell muss ich einen Kfz-Schaden melden?

Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich. Viele Kfz-Versicherungsbedingungen sehen zusätzlich eine Frist von einer Woche vor. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, da einzelne Schadenarten oder Vertragssituationen strengere Anforderungen enthalten können. Am einfachsten ist es, den Schaden frühzeitig bei uns zu melden; wir prüfen dann die erforderlichen Anzeigen und nächsten Schritte.

Ja. Sie können uns die wichtigsten Angaben und Unterlagen über die Website übermitteln oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Wir prüfen den Fall, klären die Zuständigkeit und übernehmen auf Wunsch die weitere Kommunikation mit den Versicherern. Sie müssen nicht zuvor selbst eine vollständige Schadenakte zusammenstellen.

Eine vorsorgliche Meldung an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn nicht sicher ausgeschlossen ist, dass die Gegenseite Ansprüche gegen Sie erhebt. Ihre eigenen Schadenersatzansprüche machen Sie dagegen grundsätzlich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Wir prüfen, welche Meldungen in Ihrer Situation notwendig sind.

Ist der Versicherer nicht bekannt, kann er über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. In der Regel werden das gegnerische Kennzeichen, der Schadentag und das Unfallland benötigt. Bei einer Beauftragung übernehmen wir die Ermittlung und Kontaktaufnahme für Sie.

Eine verspätete Anzeige kann eine vertragliche Obliegenheitsverletzung darstellen. Je nach Verschulden, Kausalität und Vertragslage kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder verweigern. Gehen Sie jedoch nicht vorschnell von einem vollständigen Anspruchsverlust aus. Melden Sie uns den Fall, damit die konkreten Folgen geprüft werden können.

Nein. Bei Verletzten, Fahrerflucht, erheblichen Schäden, unklaren Personalien, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol beziehungsweise Drogen sollte die Polizei jedoch eingeschaltet werden. Bei kleinen, eindeutigen Blechschäden kann eine sorgfältige gemeinsame Dokumentation ausreichen.

Bei einem Haftpflichtschaden muss nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung abgewartet werden. Der Schaden sollte jedoch zuvor beweissicher dokumentiert und der Versicherung eine angemessene Prüfung ermöglicht werden. Bei einer Regulierung über die eigene Kasko müssen Sie die vertraglichen Weisungen des Versicherers beachten. Stimmen Sie die Reparatur daher am besten frühzeitig mit uns ab.

Haftet die Gegenseite vollständig, gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Mithaftung werden sie regelmäßig nur entsprechend der Haftungsquote erstattet. Bei Kaskoschäden oder nicht gedeckten Fällen können eine Rechtsschutzversicherung oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung relevant sein. Über die Kosten informieren wir Sie transparent vor der Beauftragung.

Nein. Mietwagenkosten werden nur im erforderlichen Umfang ersetzt. Entscheidend sind unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, tatsächlicher Nutzungsbedarf, Fahrzeugklasse und ein angemessener Tarif. Wer keinen Mietwagen nimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen Nutzungsausfall verlangen. Wir prüfen, welche Alternative in Ihrem Fall sinnvoll und erstattungsfähig ist.

Sichern Sie Beweise, nutzen Sie möglichst den Europäischen Unfallbericht und verständigen Sie bei Verletzten stets Polizei und Rettungsdienst. Melden Sie den Schaden frühzeitig und lassen Sie prüfen, welches Recht gilt, welcher Versicherer oder Regulierungsbeauftragte zuständig ist und welche länderspezifischen Fristen zu beachten sind. Unsere Kanzlei unterstützt auch bei Schadenfällen mit Auslandsbezug.