Anwalt bei Fahrradunfall

Ihre Ansprüche nach einem Unfall durchsetzen

So einfach geht es

Die Unfallabwicklung und Schadenregulierung mit Schadensmanager24 ist für Sie so unkompliziert, wie es nur geht.

Kontakt aufnehmen

01

Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E-Mail. Unser Team ist schnell erreichbar und unterstützt Sie direkt.

Unfall kurz schildern

02

Sie schildern uns den Unfall in wenigen Worten. Wir prüfen Ihren Fall und erklären Ihnen verständlich die nächsten Schritte.

Vollmacht erteilen

03

Damit wir Sie vollständig vertreten können, erteilen Sie uns eine Vollmacht. So können wir alle notwendigen Schritte direkt für Sie übernehmen.

Wir kümmern uns um alles

04

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadenabwicklung – schnell und ohne Stress für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Sturz nach einer geöffneten Autotür, ein Abbieger ohne Schulterblick, ein unklarer Moment an einer Kreuzung: Nach einem Fahrradunfall stellen sich viele Fragen gleichzeitig. Wer haftet? Welche Ansprüche bestehen? Und wie wird der Schaden gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung nachvollziehbar geltend gemacht?

Als Experten für Unfallabwicklung und Schadensregulierung prüfen wir Ihren Fall, bewerten die Haftungslage und verfolgen berechtigte Ansprüche – außergerichtlich und, wenn nötig, im Klageverfahren.

Anwalt bei Fahrradunfall

Ihr Anwalt bei Fahrradunfall: Was wir für Sie übernehmen

Prüfung Ihrer Ansprüche nach dem Fahrradunfall

Wir prüfen Unfallunterlagen, ärztliche Befunde, Zeugenangaben und Belege und bewerten Haftung, mögliche Ansprüche und Beweisrisiken. Auch ein mögliches Mitverschulden beziehen wir in die Einschätzung ein.

Schmerzensgeld nach dem Fahrradunfall

Bei Verletzungen prüfen wir Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und berücksichtigen unter anderem Verletzungsschwere, Behandlungsdauer, Arbeitsunfähigkeit und mögliche Folgeschäden. Die konkrete Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.

Schadensersatz für Fahrrad, E-Bike und Ausrüstung

Wir machen Schäden an Fahrrad oder E-Bike sowie an Helm, Kleidung und weiterem Zubehör geltend. Bei hochwertigen Rädern achten wir besonders auf eine nachvollziehbare Dokumentation und Bewertung des Schadens.

Kommunikation mit Versicherungen und Unfallgegnern

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen und weiteren Beteiligten. So müssen Sie sich nicht selbst mit Rückfragen, Kürzungen oder Abfindungsangeboten auseinandersetzen.

Verdienstausfall und weitere finanzielle Unfallfolgen

Führt der Unfall zu Einkommenseinbußen, prüfen wir Ansprüche auf Verdienstausfall oder Erwerbsschaden. Je nach Fall können auch weitere Positionen wie Fahrtkosten oder Haushaltsführungsschäden berücksichtigt werden.

Gutachten und Beweissicherung

Bei größeren oder streitigen Schäden prüfen wir, welche Nachweise oder Gutachten für die Regulierung sinnvoll sind. Zudem unterstützen wir bei der Dokumentation von Unfallhergang und Schäden.

Außergerichtliche Schadensregulierung

Wir melden Ihre Ansprüche beim zuständigen Haftpflichtversicherer an, beziffern die Schadenspositionen und reichen die erforderlichen Nachweise ein. Bei Kürzungen oder Ablehnungen prüfen wir die Begründung und reagieren entsprechend.

Gerichtliche Durchsetzung

Kommt außergerichtlich keine angemessene Einigung zustande, vertreten wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht. Zuvor besprechen wir mit Ihnen Erfolgsaussichten, Kostenrisiken und das weitere Vorgehen.

Was direkt nach dem Fahrradunfall wichtig ist

Die ersten Stunden entscheiden häufig darüber, wie gut sich ein Unfall später belegen lässt. An erster Stelle steht die medizinische Versorgung. Lassen Sie auch scheinbar leichte Beschwerden ärztlich abklären und dokumentieren. Kopf-, Nacken- oder Schulterverletzungen zeigen sich nicht immer sofort, sind später aber nur schwer dem Unfall zuzuordnen, wenn eine zeitnahe Untersuchung fehlt.

Verständigen Sie die Polizei insbesondere bei Verletzungen, bei unklarer Haftung, bei Streit über den Unfallhergang und bei Unfallflucht. Notieren Sie Aktenzeichen und aufnehmende Dienststelle. Bei kleineren Sachschäden nimmt die Polizei den Unfall je nach Situation nur eingeschränkt auf; umso wichtiger sind dann eigene Aufzeichnungen.

Sinnvoll ist außerdem: Unfallstelle, Endpositionen, Fahrzeug- und Fahrradschäden fotografieren, Namen und Kontaktdaten aller am Unfall beteiligten Personen sowie möglicher Zeugen aufnehmen, beschädigte Kleidung und Ausrüstung aufbewahren und Belege sammeln. Vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen zur Schuldfrage. Einschätzungen am Unfallort werden später oft anders gewertet, als sie gemeint waren.

Fusce volutpat lectus et nisl consectetur finibus

Fusce volutpat lectus et nisl consectetur finibus. In vitae scelerisque augue, in varius eros. Nunc sapien diam, euismod et pretium id, volutpat et tortor. In vulputate lorem quis dui vestibulum, vitae imperdiet diam bibendum.

Fusce volutpat lectus et nisl
0 +
Fusce volutpat lectus et nisl
0 +
Fusce volutpat lectus et nisl
0 %

Unterstützung nach Unfall gesucht?

Ein Unfall ist immer ein stressiges Lebensereignis. Sie müssen dies nicht alleine durchstehen! Wir unterstützen Sie bei allen nun wichtigen Schritten und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche kommen nach einem Fahrradunfall in Betracht?

Schmerzensgeld nach Fahrradunfall

Schmerzensgeld soll körperliche und seelische Beeinträchtigungen ausgleichen. Maßgeblich sind unter anderem Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Umfang der Behandlung, die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, mögliche Dauerschäden und psychische Folgen sowie die Auswirkungen auf Beruf, Familie und Freizeit. Auch der Grad des Verschuldens und ein etwaiges Mitverschulden werden berücksichtigt. Schmerzensgeldtabellen fassen entschiedene Fälle zusammen und geben nur eine Orientierung. Eine feste Rechengröße gibt es nicht; die Bemessung erfolgt einzelfallbezogen anhand vergleichbarer Entscheidungen.

Ersatz der Sachschäden

Bei Sachschäden kommt es darauf an, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Ist das Fahrrad reparaturwürdig, sind die erforderlichen Reparaturkosten zu ersetzen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich der Ersatz nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaigen Restwerts. Bei älteren Teilen kann ein Abzug „neu für alt“ in Betracht kommen. Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt.

Ersatzfähig sind daneben häufig beschädigte Kleidung, Schuhe, Brille, Gepäck und Ausrüstung. Ein bei dem Unfall belasteter Helm sollte nicht weiterverwendet werden und wird in der Regulierung regelmäßig gesondert betrachtet. Kosten eines Sachverständigen sind erstattungsfähig, soweit die Beauftragung erforderlich und die Höhe angemessen ist. Das gilt vor allem bei hochwertigen Fahrrädern und Pedelecs.

Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden

Entsteht durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit ein nachweisbarer Einkommensverlust, kann dieser als Verdienstausfall ersetzt werden. Wird das Entgelt zunächst fortgezahlt, können Ansprüche insoweit auf den Arbeitgeber oder einen Sozialversicherungsträger übergehen. Selbstständige müssen den entgangenen Gewinn anhand geeigneter Unterlagen darlegen, etwa über Auftragslage, Buchhaltung und Vergleichszeiträume.

Ein Haushaltsführungsschaden kommt in Betracht, wenn Aufgaben im eigenen Haushalt unfallbedingt nicht mehr oder nur eingeschränkt erledigt werden können. Maßgeblich ist, welche Tätigkeiten vor dem Unfall tatsächlich übernommen wurden, in welchem Umfang sie beeinträchtigt sind und wie lange die Einschränkung dauert. Der Anspruch setzt keine Erwerbstätigkeit voraus. Eine Haftungsquote wirkt sich auch hier aus.

Weitere Positionen und Zukunftsschäden

Häufig kommen weitere Posten hinzu: Zuzahlungen und Eigenanteile bei der Heilbehandlung, Fahrtkosten zu Behandlungsterminen, Kosten für Hilfsmittel oder Haushaltshilfen, Umbaukosten bei dauerhaften Einschränkungen sowie ein Ausgleich vermehrter Bedürfnisse. Zeichnen sich längerfristige Folgen ab, ist es sinnvoll, spätere Schäden nicht mit einer Abschlusserklärung auszuschließen, sondern die Ersatzpflicht für zukünftige Schäden offenzuhalten oder feststellen zu lassen.

Haftung bei einem Fahrradunfall: Halter, Fahrer und Versicherung

Wird ein Radfahrer bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verletzt oder wird sein Fahrrad beschädigt, kommt zunächst die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG in Betracht. Diese Haftung setzt kein Verschulden voraus, sondern knüpft an die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr an. Eine Haftung des Fahrers richtet sich daneben nach § 18 StVG. In der Praxis werden Ansprüche regelmäßig unmittelbar gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Die Betriebsgefahr führt allerdings nicht automatisch dazu, dass immer ein Teil des Schadens ersetzt wird. Maßgeblich sind die konkreten Verursachungs- und Verschuldensbeiträge beider Seiten. Bei einem besonders schwerwiegenden Verschulden des Radfahrers kann die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs im Einzelfall vollständig zurücktreten. Umgekehrt kann sie die Haftungsverteilung zugunsten des Radfahrers verschieben, wenn dem Kraftfahrer zusätzlich ein Verkehrsverstoß zur Last fällt.

Ein Mitverschulden nach § 254 BGB kann Ansprüche anteilig mindern. In Betracht kommen etwa fehlende oder unzureichende Beleuchtung, das Befahren der falschen Straßenseite, das Missachten von Vorfahrt oder Lichtzeichen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. 

Ob ein Mitverschulden tatsächlich vorliegt und wie es zu gewichten ist, lässt sich häufig erst nach Auswertung der Unterlagen beurteilen. Pauschale Quoten der Versicherung sind kein Automatismus.

Fahrradhelm und Mitverschulden

Für Fahrräder und übliche Pedelecs besteht in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Der Bundesgerichtshof hat für einen Unfall aus dem Jahr 2011 entschieden, dass das Nichttragen eines Helms beim Alltagsradfahren für sich genommen kein Mitverschulden begründete. Maßgeblich war dabei auch das damalige allgemeine Verkehrsbewusstsein; sportliche Fahrweisen ließ der BGH ausdrücklich offen. Eine Anspruchskürzung allein wegen des fehlenden Helms ist daher kein Automatismus und muss anhand der Umstände des konkreten Falls geprüft werden. 

Abweichende Bewertungen sind bei besonderen Umständen nicht ausgeschlossen, etwa bei sportlicher Fahrweise oder bei Fahrzeugen, die rechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sind. Wird eine Kürzung mit dem fehlenden Helm begründet, prüfen wir, ob dieser Einwand im konkreten Fall trägt.

Fahrrad, Pedelec und S-Pedelec: Warum die Einordnung zählt

Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW gilt nach den maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 1 Abs. 3 StVG und den einschlägigen EU-Vorschriften) als Fahrrad. Ein S-Pedelec mit höherer Unterstützungsgeschwindigkeit ist dagegen ein Kraftfahrzeug. Diese Einordnung hat unter anderem Folgen für Versicherungspflicht, Fahrerlaubnis, Helmpflicht, Radwegnutzung und die Haftungsverteilung. Ist der verletzte Fahrer zugleich Halter des S-Pedelecs, kann bei einem Unfall mit einem weiteren Kraftfahrzeug auch die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs in die Haftungsabwägung einfließen. Sind Fahrer und Halter nicht dieselbe Person, lässt sich die Betriebsgefahr dagegen nicht allein wegen des Führens des Fahrzeugs automatisch zurechnen. Wir klären daher früh, um welches Fahrzeug es im konkreten Fall ging.

Verjährung: Wie viel Zeit bleibt?

Viele Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners bestand oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte bestehen müssen. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten zusätzlich kenntnisunabhängige Höchstfristen. Verhandlungen mit der Versicherung können die Verjährung hemmen. Weil sich die Fristen im Einzelfall unterscheiden, sollte die Verjährung früh geprüft werden. Unabhängig davon gilt: Je früher ein Fall aufgearbeitet wird, desto belastbarer ist die Beweislage.

Das sind unsere Vorteile

Das sind wir

Schadensmanager24 ist spezialisiert auf die Unfallabwicklung und Schadenregulierung. Wir beschäftigen langjährig erfahrene Rechtsanwälte und verfügen über ein großes Netzwerk aus Gutachtern, Sachverständigen und Werkstätten in ganz Deutschland.

Wir kümmern uns nicht nur um einzelne Teile des Schadensfalls. Gutachten, Werkstatt, Ersatzmobilität und rechtliche Schadensregulierung werden gemeinsam organisiert.

Wir können Sie daher nach einem Unfall bestmöglich unterstützen, um alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung!

Das sagen unsere Kunden

Zahlreiche zufriedene Kunden vertrauen auf unseren Service.

Gepostet auf Google Google
Christian Springer-Haslbeck profile picture
Christian Springer-Haslbeck
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hatte jetzt nach 44 Jahren meinen ersten - relativ kleinen - Unfall und habe mich bei SCHADENSMANAGER24 sehr gut aufgehoben gefühlt. Empfehlenswert !
Gepostet auf Google Google
thomas Pustai profile picture
thomas Pustai
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Klasse immer wider gerne
Gepostet auf Google Google
Diego Garcia profile picture
Diego Garcia
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetent, und es wird sich bis alles positiv abgeschlossen ist drum gekümmert. Sehr empfehlenswert.
Gepostet auf Google Google
mohamed aamer profile picture
mohamed aamer
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle und zuverlässige Betreuung. Herr Winklhofer hat meinen Fall mit großem Engagement bearbeitet und sich viel Mühe gegeben, eine gute Lösung zu erreichen. Die Kommunikation war freundlich, schnell und transparent, sodass ich mich jederzeit gut informiert gefühlt habe. Besonders schätze ich seinen persönlichen Einsatz und die sorgfältige Bearbeitung meines Verkehrsunfalls. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Regulierung. Klare Empfehlung!
Gepostet auf Google Google
Herbert Zweckerl profile picture
Herbert Zweckerl
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir haben die Kanzlei für 2 Unfälle beauftragt. Die Betreuung war jederzeit unkompliziert und kompetent. Ich kann diese Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Elisaveta Markova profile picture
Elisaveta Markova
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle, schnelle und reibungslose Abwicklung meines Unfallschadens durch Herr Dr. Meisl und Frau Birk. Von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Entschädigung lief alles absolut transparent und stressfrei für mich. Fragen wurden immer umgehend und freundlich beantwortet. Ein großes Dankeschön für die hervorragende Unterstützung! Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Viktor Schneider profile picture
Viktor Schneider
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann die Dienstleistung nur empfehlen. Als jemand, der keine Zeit hat, sich um solch eine „lästige“ Angelegenheit zu kümmern, die einen nur zusätzliche Kraft kostet, ist dieser Service eine große Hilfe. Das Anwalts- und Assistententeam, das dahintersteht, versteht sein Handwerk. Man tritt den Fall ab, wird über die entsprechenden Schritte informiert und bekommt seinen Schaden reguliert. Man muss keine Fristen im Kopf behalten und den Versicherungen auch nicht nachtelefonieren. Potenzielle Mehrkosten werden direkt über das Autohaus und den Rechtsanwalt an die Versicherung weitergeleitet und reguliert. Ich bedanke mich recht herzlich und hoffe, dass ich den Dienst selbst nicht mehr benötigen werde. Sollte es doch einmal wieder dazu kommen, werde ich Ihnen mit Sicherheit erneut das Mandat erteilen.
Gepostet auf Google Google
frau ehrlich profile picture
frau ehrlich
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Durch mein Autohaus kam der Kontakt zustande. Ein fremder Einkaufswagen hatte meine Beifahrertür geküsst. Absolut empfehlenswert ! Herr Meisl und sein Team sind sehr freundlich, schnell und äußerst professionell. Ich musste mich um gar nichts kümmern. So stell ich mir einen zuverlässigen Partner im Schadensfall vor. Danke für die tolle Arbeit !
Gepostet auf Google Google
Matthias Skowronek profile picture
Matthias Skowronek
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Dienstleister, gerne wieder

Markus K.

markus_kurlus_35

Die Abwicklung war unkompliziert und schnell. Ich musste mich um nichts kümmern und wurde immer auf demDie Abwicklung war unkompliziert und schnell. Ich musste mich um nichts kümmern und wurde immer auf demDie Abwicklung war unkompliziert und schnell. Ich musste mich um nichts kümmern und wurde immer auf dem

Anna S.

anna.schmidt_92

Sehr freundlicher und professioneller Service. Alle Fragen wurden verständlich erklärt und schnell geklärt.

Daniel M.

daniel.mueller_89

Nach dem Unfall war ich ziemlich überfordert, aber hier wurde mir sofort geholfen. Wirklich eine große Erleichterung

Julia W.

julia_weber_91

Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Klare Kommunikation und zuverlässige Abwicklung.

Anwalt Fahrradunfall – häufige Fragen

01 Brauche ich nach einem Fahrradunfall einen Anwalt?

Das hängt vom Fall ab. Bei kleineren Sachschäden und klarer Haftung genügt oft die eigene Meldung bei der Versicherung. Anders sieht es aus, wenn Verletzungen vorliegen, ein Einkommensverlust im Raum steht, mehrere Schadenspositionen zusammenkommen oder die Haftung strittig ist. Dann ist eine juristische Bewertung sinnvoll, weil sich Fragen der Quote, der Kausalität und der Nachweise stellen.

Soweit die Gegenseite für den Unfall haftet, gehören erforderliche und zweckmäßige Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Rechtsverfolgungskosten. Bei einer Mithaftung werden sie regelmäßig nur entsprechend der Haftungsquote und auf Grundlage der berechtigten Ansprüche erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag weitere Kosten übernehmen. Vor einer Beauftragung informieren wir Sie über die Kostenfolgen.

Häufig gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist, um Ansprüche geltend zu machen, deren Beginn an die Kenntnis der maßgeblichen Umstände anknüpft. Bei Gesundheitsschäden bestehen zusätzlich kenntnisunabhängige Höchstfristen. Da Fristen und Hemmungstatbestände im Einzelfall abweichen, sollte die Verjährung früh geprüft werden.

Auch bei einem Mitverschulden können Ansprüche bestehen; sie werden dann nach der Haftungsquote gekürzt. Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und ob die von der Versicherung angesetzte Quote der Sach- und Rechtslage entspricht.

Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen wie ein Fahrrad behandelt. Ein S-Pedelec ist dagegen ein Kraftfahrzeug, was Versicherungspflicht, Fahrerlaubnis, Helmpflicht und Haftungsverteilung beeinflusst. Die Einordnung klären wir zu Beginn.

Hilfreich sind Fotos von Unfallstelle und Schäden, Namen und Kontaktdaten der am Unfall beteiligten Personen und Zeugen, Angaben zum aufnehmenden Polizeirevier samt Aktenzeichen, ärztliche Befunde und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rechnungen und Kaufbelege sowie Nachweise zu Einkommen und Haushaltstätigkeit. Beschädigte Kleidung, Helm und Ausrüstung sollten Sie aufbewahren.

Fahrradunfall: Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Nach einem Fahrradunfall kommen häufig mehrere Ansprüche zusammen: Schmerzensgeld, Ersatz der Sachschäden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und weitere Folgekosten. Ob und in welcher Höhe sie durchsetzbar sind, entscheidet sich an der Haftungslage, an der Zuordnung der Verletzungen und an der Qualität der Nachweise. Genau dort setzen wir an: Wir bewerten den Fall, stellen die Schadenspositionen nachvollziehbar zusammen und prüfen die Einwendungen des Versicherers.

Wir sind Ihr Ansprechpartner beim Thema Anwalt Fahrradunfall: Schildern Sie uns Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch. Wir sagen Ihnen, wie wir die Situation einschätzen, welche Unterlagen sinnvoll sind und welche Kosten eine Beauftragung auslöst.