SCHADENSREGULIERUNG in der Fachwerkstatt
Das Spiel der Versicherer ist Ihnen bestens bekannt: Nach einem Verkehrsunfall kommt der Kunde in Ihre Werkstatt – die Werkstatt seines Vertrauens. Nach dem Sie den weiteren Ablauf der Reparatur mit ihm besprochen haben, meldet sich der Versicherer des Unfallgegners bei ihm und macht ihm ein mehr oder weniger unmoralisches Angebot. Nun stellt sich die Frage: Sind Sie sich sicher, dass Sie noch immer den Reparaturauftrag bekommen?
Den Versuch des Versicherers, den Schaden in die Partnerwerkstatt zu steuern, kann man stoppen. Sobald wir uns als anwaltliche Vertretung Ihres Kunden anzeigen, darf der Versicherer Ihren Kunden – unseren Mandanten – nicht mehr direkt kontaktieren.
Wir setzen uns für die Wahrung der Interessen Ihres Kunden ein.
Rufen Sie uns unverbindlich an, damit wir Ihnen helfen können.
Gutachter- und Sachverständige
Auch als Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger profitieren Sie von unserer Expertise und unserem deutschlandweiten Netzwerk.
Durch eine Kooperation mit Schadensmanager24 wird eine Durchsetzung Ihres Honorars gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers gewährleistet.
Ein Geschäft muss ein Geschäft bleiben! Rufen Sie uns an.