Leihwagen nach Unfall

Einfache Abwicklung über erfahrene Profis

So einfach geht es

Die Unfallabwicklung und Schadenregulierung mit Schadensmanager24 ist für Sie so unkompliziert, wie es nur geht.

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Wir kümmern uns um alles

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Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und kümmern uns um die vollständige Schadenabwicklung – schnell und ohne Stress für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

Sie hatten einen Unfall und benötigen einen Mietwagen? Die gute Nachricht: Sind Sie nicht der Unfallverursacher, können Sie Anspruch auf einen Leihwagen haben, wenn das eigene Auto nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist und der Wagen im Alltag benötigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die erforderlichen und angemessenen Mietwagenkosten grundsätzlich erstatten, wenn die Haftung geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen.

Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Leihwagens und setzen etwaige Ansprüche bei der Versicherung der Gegenseite durch. Gerne übernehmen wir für Sie auch alle weiteren Aspekte der Unfallabwicklung inkl. Unfallgutachten, Reparatur, Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und die vollständige Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche.

Melden Sie Ihren Schaden bequem online oder rufen Sie uns an. Wir sind schnell und unkompliziert für Sie da!

Mietwagen nach Unfall

Das sind unsere Leistungen

Organisation des Leihwagens ohne Kostenvorschuss für das Mietfahrzeug

Wir prüfen, ob ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht, und organisieren in geeigneten Fällen einen passenden Unfallersatzwagen über unser Netzwerk. Dabei achten wir darauf, dass das Mietfahrzeug der Fahrzeugklasse des beschädigten Autos entspricht und keine Angriffsfläche wegen eines zu teuren Ersatzwagens entsteht.

Erstellung und Koordination von Unfallgutachten

Ein unabhängiges Unfallgutachten ist häufig die Grundlage der Schadensregulierung. Wir koordinieren die Begutachtung durch einen Kfz-Gutachter, damit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Ausfallzeit und ein möglicher Totalschaden sauber dokumentiert werden.

Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung

Die Versicherungen verlangen häufig eine Bestätigung zur Kostenübernahme, bevor ein Mietwagen gebucht wird. Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und allen weiteren Beteiligten.

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Neben dem Mietwagenanspruch prüfen wir weitere Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld bei Personenschaden und weitere Positionen. Auch bei Teilschuld klären wir, welcher Anteil durchsetzbar ist.

Rechtliche Vertretung bei Problemen mit Versicherungen

Wenn die Versicherung den Mietwagen nach dem Unfall ablehnt, die Mietwagenkosten kürzt, die Fahrzeugklasse infrage stellt oder die Dauer der Nutzung bestreitet, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Gerade bei einem Unfallwagen, der länger in der Werkstatt steht, entstehen schnell Streitigkeiten über Standzeit und Nachweise.

Beratung zu Nutzungsausfallentschädigung als Alternative

Nicht jeder Unfallgeschädigte benötigt einen Ersatzwagen. Wenn Sie auf einen Leihwagen verzichten können, prüfen wir für Sie die Nutzungsausfallentschädigung nach den relevanten Bewertungsgrundlagen.

Wann steht Ihnen ein Leihwagen nach dem Unfall zu?

Ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht grundsätzlich dann, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, Ihr Auto beschädigt wurde und Sie das Fahrzeug tatsächlich benötigen. Das gilt insbesondere, wenn das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrbereit, nicht mehr verkehrssicher oder wegen Reparatur in der Werkstatt ist. Die Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern der Geschädigte keine Schuld am Unfall trägt.

Wichtig ist: Der Anspruch entsteht nicht erst, wenn Ihr Fahrzeug bereits mehrere Tage in der Werkstatt steht. Der Anspruch kann ab dem Unfallzeitpunkt bestehen, wenn das Auto nicht mehr genutzt werden kann. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Fahrzeug fahruntauglich ist, die Fahrleistung angemessen ist und ob die gegnerische Haftpflichtversicherung haftet.

Eine zentrale Voraussetzung ist der tatsächliche Fahrbedarf. Um die Kosten für einen Mietwagen erstattet zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und täglich eine Strecke von etwa 30 Kilometern zurücklegen. Ist dies nicht der Fall, können statt eines Mietwagens nach dem Unfall eher eine Nutzungsausfallentschädigung, ein Ersatz für öffentliche Verkehrsmittel oder eine andere Lösung in Betracht kommen.

Ausnahmen sind möglich, wenn besondere Umstände vorliegen. Wer etwa Bereitschaftsdienst hat, Angehörige regelmäßig versorgen muss, aus beruflichen Gründen kurzfristig mobil sein muss oder wegen schlechter öffentlicher Anbindung nicht zumutbar auf Bus und Bahn ausweichen kann, sollte diese Gründe sauber dokumentieren. Wir prüfen, ob solche Umstände den Mietwagenanspruch stützen und wie sie gegenüber der gegnerischen Versicherung belegt werden.

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Unterstützung nach Unfall gesucht?

Ein Unfall ist immer ein stressiges Lebensereignis. Sie müssen dies nicht alleine durchstehen! Wir unterstützen Sie bei allen nun wichtigen Schritten und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.

Welcher Leihwagen ist angemessen und wie lange?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte Anspruch auf einen Leihwagen, der der gleichen Fahrzeugklasse wie das beschädigte Auto entspricht. Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse wie das beschädigte Fahrzeug, nicht jedoch auf ein Luxusfahrzeug. Entscheidend sind Fahrzeugtyp, Alter, Ausstattung, Leistung und Marktwert des beschädigten PKW.

Es besteht eine Schadenminderungspflicht, die besagt, dass Geschädigte keine Luxusfahrzeuge mieten dürfen, sondern nur Fahrzeuge, die dem Wert des beschädigten PKW entsprechen. Wer nach einem Autounfall ein deutlich größeres, teureres oder luxuriöseres Ersatzfahrzeug auswählt, riskiert Kürzungen durch den Versicherer. Wir achten deshalb darauf, dass der Mietwagen nach einem Unfall angemessen bleibt und die Kostenerstattung nicht unnötig gefährdet wird.

Die Dauer des Anspruchs auf einen Mietwagen hängt von der Zeit ab, die benötigt wird, um das eigene Fahrzeug zu reparieren oder ein neues Fahrzeug zu beschaffen. Bei einem Reparaturschaden ist die Nutzung eines Mietwagens in der Regel bis zur vollständigen Reparatur des eigenen Fahrzeugs erlaubt, wobei die genaue Standzeit in der Werkstatt nachgewiesen werden muss.

Bei einem Totalschaden gelten andere Maßstäbe. Nach einem Totalschaden hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen für die gesamte Zeit, die benötigt wird, um ein neues Fahrzeug zu beschaffen. In vielen Gutachten wird für die Wiederbeschaffung ein Zeitraum von etwa 10 bis 14 Tagen angesetzt. Je nach Fall, Fahrzeugmarkt, Ausstattung und Verfügbarkeit kann die Dauer abweichen. Auch eine angemessene Überlegungsfrist kann eine Rolle spielen, wenn zunächst geklärt werden muss, ob Reparatur oder Ersatzbeschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Versicherung prüft bei der Dauer genau, ob die Ausfallzeit nachvollziehbar ist. Deshalb sind Gutachten, Werkstattbestätigung, Reparaturauftrag, Reparaturrechnung und Dokumentation der Standzeit wichtig. Wenn Ersatzteile fehlen oder die Werkstatt objektiv länger braucht, muss auch das belegt werden. Wir sorgen dafür, dass diese Nachweise vollständig vorliegen und die gegnerische Versicherung keine pauschalen Kürzungen vornimmt.

Häufige Probleme und Fallstricke bei Leihwagen

Ein häufiges Problem ist die Ablehnung durch die Versicherung wegen angeblich zu hoher Kosten. Versicherer prüfen Mietwagenkosten streng und berufen sich oft auf Schwacke, Fraunhofer, regionale Vergleichspreise oder einen angeblich günstigeren Normaltarif. Oft wird behauptet, der Unfallersatzwagen sei zu teuer gewesen oder es hätte ein anderes Angebot genutzt werden müssen.

Ebenso häufig gibt es Diskussionen über die angemessene Fahrzeugklasse. Die gegnerische Versicherung argumentiert dann, dass ein kleineres Ersatzauto genügt hätte oder das beschädigte Fahrzeug wegen seines Alters herabzustufen sei. Richtig ist: Ein Geschädigter muss keinen deutlich schlechteren Wagen akzeptieren, darf aber auch kein Luxusfahrzeug wählen. Hier kommt es auf die konkrete Einordnung des Unfallwagens und die Nachweise aus dem Gutachten an.

Auch ein vorhandener Zweitwagen führt oft zu Streit. Versicherer behaupten dann, ein Mietwagen sei nicht erforderlich gewesen. Das stimmt nicht automatisch. Wenn der Zweitwagen von einer anderen Person genutzt wird, räumlich nicht verfügbar ist oder für die nötigen Fahrten ungeeignet ist, kann weiterhin ein Anspruch auf einen Mietwagen bestehen. Entscheidend ist, ob der Zweitwagen im konkreten Fall zumutbar verfügbar war.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Nutzungsdauer. Die Versicherung verlangt klare Nachweise über die Standzeit des beschädigten Fahrzeugs in der Werkstatt, um die Kosten für den Mietwagen zu erstatten. Fehlen Werkstattbestätigung, Reparaturrechnung, Gutachten oder Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit, kann die Kostenerstattung gekürzt werden. Wir stellen sicher, dass die Ausfallzeit nachvollziehbar dokumentiert wird.

Praktisch wichtig ist außerdem, dass Versicherungen häufig eine Bestätigung zur Kostenübernahme verlangen, bevor ein Mietwagen gebucht wird. Wer hier vorschnell handelt, erhält später möglicherweise nur einen Teil der Mietwagenkosten ersetzt. Wir klären deshalb vor der Buchung, welche Voraussetzungen vorliegen, welches Mietfahrzeug angemessen ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Wir übernehmen die Schadensregulierung, damit Sie sich nach dem Unfall nicht mit jedem einzelnen Einwand der gegnerischen Versicherung beschäftigen müssen.

Das sind unsere Vorteile

Das sind wir

Schadensmanager24 ist spezialisiert auf die Unfallabwicklung und Schadenregulierung. Wir beschäftigen langjährig erfahrene Rechtsanwälte und verfügen über ein großes Netzwerk aus Gutachtern, Sachverständigen und Werkstätten in ganz Deutschland.

Wir kümmern uns nicht nur um einzelne Teile des Schadensfalls. Gutachten, Werkstatt, Ersatzmobilität und rechtliche Schadensregulierung werden gemeinsam organisiert.

Wir können Sie daher nach einem Unfall bestmöglich unterstützen, um alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung!

Das sagen unsere Kunden

Zahlreiche zufriedene Kunden vertrauen auf unseren Service.

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Christian Springer-Haslbeck
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Hatte jetzt nach 44 Jahren meinen ersten - relativ kleinen - Unfall und habe mich bei SCHADENSMANAGER24 sehr gut aufgehoben gefühlt. Empfehlenswert !
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thomas Pustai
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Klasse immer wider gerne
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Diego Garcia
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Sehr kompetent, und es wird sich bis alles positiv abgeschlossen ist drum gekümmert. Sehr empfehlenswert.
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mohamed aamer
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Sehr professionelle und zuverlässige Betreuung. Herr Winklhofer hat meinen Fall mit großem Engagement bearbeitet und sich viel Mühe gegeben, eine gute Lösung zu erreichen. Die Kommunikation war freundlich, schnell und transparent, sodass ich mich jederzeit gut informiert gefühlt habe. Besonders schätze ich seinen persönlichen Einsatz und die sorgfältige Bearbeitung meines Verkehrsunfalls. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Regulierung. Klare Empfehlung!
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Herbert Zweckerl
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Wir haben die Kanzlei für 2 Unfälle beauftragt. Die Betreuung war jederzeit unkompliziert und kompetent. Ich kann diese Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
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Elisaveta Markova
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Sehr professionelle, schnelle und reibungslose Abwicklung meines Unfallschadens durch Herr Dr. Meisl und Frau Birk. Von der Erstberatung bis zur Auszahlung der Entschädigung lief alles absolut transparent und stressfrei für mich. Fragen wurden immer umgehend und freundlich beantwortet. Ein großes Dankeschön für die hervorragende Unterstützung! Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Viktor Schneider
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Ich kann die Dienstleistung nur empfehlen. Als jemand, der keine Zeit hat, sich um solch eine „lästige“ Angelegenheit zu kümmern, die einen nur zusätzliche Kraft kostet, ist dieser Service eine große Hilfe. Das Anwalts- und Assistententeam, das dahintersteht, versteht sein Handwerk. Man tritt den Fall ab, wird über die entsprechenden Schritte informiert und bekommt seinen Schaden reguliert. Man muss keine Fristen im Kopf behalten und den Versicherungen auch nicht nachtelefonieren. Potenzielle Mehrkosten werden direkt über das Autohaus und den Rechtsanwalt an die Versicherung weitergeleitet und reguliert. Ich bedanke mich recht herzlich und hoffe, dass ich den Dienst selbst nicht mehr benötigen werde. Sollte es doch einmal wieder dazu kommen, werde ich Ihnen mit Sicherheit erneut das Mandat erteilen.
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frau ehrlich
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Durch mein Autohaus kam der Kontakt zustande. Ein fremder Einkaufswagen hatte meine Beifahrertür geküsst. Absolut empfehlenswert ! Herr Meisl und sein Team sind sehr freundlich, schnell und äußerst professionell. Ich musste mich um gar nichts kümmern. So stell ich mir einen zuverlässigen Partner im Schadensfall vor. Danke für die tolle Arbeit !
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Matthias Skowronek
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Super Dienstleister, gerne wieder

Markus K.

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Die Abwicklung war unkompliziert und schnell. Ich musste mich um nichts kümmern und wurde immer auf demDie Abwicklung war unkompliziert und schnell. Ich musste mich um nichts kümmern und wurde immer auf demDie Abwicklung war unkompliziert und schnell. Ich musste mich um nichts kümmern und wurde immer auf dem

Anna S.

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Sehr freundlicher und professioneller Service. Alle Fragen wurden verständlich erklärt und schnell geklärt.

Daniel M.

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Nach dem Unfall war ich ziemlich überfordert, aber hier wurde mir sofort geholfen. Wirklich eine große Erleichterung

Julia W.

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Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Klare Kommunikation und zuverlässige Abwicklung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

01 Was kostet mich der Leihwagen?

Die Kosten für den Mietwagen nach einem Unfall müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er auf das Fahrzeug angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass Sie keine Schuld am Unfall tragen, ein angemessener Mietwagen gewählt wird und die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Wir können die Organisation des Leihwagens für Sie übernehmen und prüfen vorher, ob der Anspruch auf einen Mietwagen besteht. So vermeiden Sie, dass später Ärger wegen Fahrzeugklasse, Kostenübernahme oder Mietdauer entsteht.

Spritkosten müssen Sie grundsätzlich selbst tragen, weil diese Kosten auch bei der Nutzung des eigenen Autos angefallen wären. Der Ersatz betrifft den Ausfall des Fahrzeugs, nicht die normalen Betriebskosten jeder Fahrt.

Ja. Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen zu, wenn Sie auf einen Leihwagen verzichten können. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Fahrzeugtyp, Alter und Nutzungsausfalltabelle. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Mietwagen oder die Entschädigung wirtschaftlich und rechtlich sinnvoller ist.

Bei Teilschuld kommt eine anteilige Kostenübernahme je nach Schuldverteilung in Betracht. Das betrifft nicht nur den Mietwagen, sondern auch Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Gutachtenkosten und weitere Schadenpositionen.

Die Nutzung eines Mietwagens ist in der Regel bis zur vollständigen Reparatur des eigenen Fahrzeugs erlaubt, wobei die genaue Standzeit in der Werkstatt nachgewiesen werden muss. Bei Totalschaden besteht der Anspruch für die Zeit, die benötigt wird, um ein neues Fahrzeug zu beschaffen.

Ein Anspruch auf die Kostenübernahme eines Mietwagens ergibt sich meistens nur dann, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind. Dies wird anhand der täglichen Fahrleistung geschätzt, der Schwellwert liegt bei etwa 30 km pro Tag. Bei weniger Fahrleistung kann dennoch ein Anspruch bestehen, dies im Einzelfall gut belegt werden kann. Wir prüfen dies für Sie.

Wichtig sind Unfallbericht, Fotos, Daten des Unfallgegners, Versicherungsdaten, Gutachten, Werkstattbestätigung, Reparaturauftrag, Reparaturrechnung und Nachweise zur Fahrleistung. Je besser der Schaden dokumentiert ist, desto schwieriger wird es für die gegnerische Versicherung, berechtigte Ansprüche zu kürzen.

Fazit: Leihwagen nach Unfall – Lassen Sie uns das regeln

Die Organisation eines Leihwagens ist nur ein Aspekt der Unfallabwicklung. Als erfahrene Experten übernehmen wir diese komplett für Sie und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Gleichzeitig können Sie auf unser deutschlandweites Netzwerk aus Gutachtern und Werkstätten zugreifen.

Dokumentieren Sie den Unfall und melden Sie uns diesen bequem online oder per Telefon. Wir kümmern uns um den Rest.

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall schnell ein Ersatzfahrzeug benötigen oder Fragen zu Ihrem Anspruch haben, nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir prüfen kurzfristig Ihren Fall und leiten die nächsten Schritte ein.